Modifizierte Subjektstheorie
juristische Lehrmeinung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die modifizierte Subjektstheorie, früher unter dem Begriff Sonderrechtstheorie gebräuchlich, ist eine juristische Lehrmeinung. Sie dient der Bestimmung, ob eine streitentscheidende Norm dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist.[1]
Die Sonderrechtstheorie stellt sich der Subordinationstheorie entgegen und ersetzt deren Formel eines Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Staat und Bürger durch die der „Subjektivierung“ des Verhältnisses. In ihrer ursprünglichen Form geht sie auf Otto Bachof zurück.[2]