Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
völkerrechtlicher Vertrag / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Es ist Praxis der Europäischen Union, mit Staaten, die eine Mitgliedschaft in der EU anstreben, zunächst ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (englisch Stabilisation and Association Agreement, SAA) abzuschließen. Dadurch werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des jeweiligen Staates den Standards der Europäischen Union angeglichen (Assoziierungsabkommen). Ziel des SAA ist es, die nötige Stabilität in dem zwischenstaatlichen Verhältnis zu erreichen, die die Voraussetzung für einen Beginn von Beitrittsgesprächen ist. Durch das Abkommen sollen „unangenehme Überraschungen“, wie wirtschaftliche Schocks im Hinblick auf die zukünftige Marktintegration mit dem europäischen Binnenmarkt bzw. Rückschritte wirtschaftlicher oder politischer Art in den assoziierten Staaten vermieden werden.