Steuerhoheit
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Steuerhoheit ist in der Finanzwissenschaft und im Finanzverfassungsrecht das Recht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Steuern zu erheben.
Steuerhoheit ist in der Finanzwissenschaft und im Finanzverfassungsrecht das Recht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Steuern zu erheben.