Stille Reserven
Rechtsbegriff: nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Stillen Reserven im Rechnungswesen. Für den Arbeitsmarkt siehe Stille Reserve (Arbeitsmarkt), für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung siehe Beteiligung an den Bewertungsreserven. Für den Film aus dem Jahr 2016 siehe Stille Reserven (Film).
Stille Reserven (auch: stille Rücklagen oder Bewertungsreserven) sind im Rechnungswesen die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals. Sie können sowohl durch eine Unterbewertung von Vermögen als auch durch eine Überbewertung von Schulden entstehen.
Gegenbegriff zu stillen Reserven sind stille Lasten. Von stillen Reserven zu unterscheiden sind offene Rücklagen.