Tatort
Ort, an dem sich eine Straftat ereignet hat / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den kriminalistischen Begriff Tatort. Für die gleichnamige Fernsehreihe siehe Tatort (Fernsehreihe), für die Hörspielreihe siehe Radio-Tatort. Für die Gedenkstätte siehe Täterort, für den nordischen Siedlungsbegriff siehe Tätort.
Tatort ist in der Kriminalistik der Ort, an welchem der Täter eine Straftat unmittelbar begangen hat.
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