Transportrecht (Deutschland)
Teilgebiet des Handelsrechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die „Beförderung“, besser den „Transport“ von Gütern.
Davon klar abzugrenzen ist der „Transport“, besser die „Beförderung“ von Personen und mit den Personen mitreisenden Gütern, also Gepäck. Soweit Gepäck jedoch ohne Personen „reist“, wird im Einzelfall auch wieder vom eigentlichen Transport von Gütern zu sprechen sein. Die Beförderung von Personen und mitreisendem Gepäck unterliegt dabei anderen Regeln als der Transport von Gütern (auch wenn vor allem in den u. g. internationalen Abkommen sowohl der Gütertransport als auch die Personenbeförderung geregelt werden).