Unternehmensrecht
Sonderprivatrecht der Unternehmen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Unternehmensrecht ist das Sonderprivatrecht der Unternehmen. Es regelt die Rechtsstellung des Unternehmens und umfasst Rechtsgebiete wie das Firmen- und Gesellschaftsrecht.
Eine einheitliche Kodifikation des Unternehmensrechts gibt es weder in der Schweiz, in Österreich noch in Deutschland. In Österreich wurde jedoch das 1939 von Deutschland übernommene Handelsgesetzbuch (HGB) in ein Unternehmensgesetzbuch (UGB) übergeführt.