Verfassung des Großherzogtums Hessen
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Die Verfassung des Großherzogtums Hessen von 1820 war eine formal durch Großherzog Ludewig I. erlassene, tatsächlich aber mit den Landständen ausgehandelte Verfassung für das Großherzogtum Hessen, die im Dezember 1820 in Kraft trat. Sie löste die durch den Großherzog im März 1820 oktroyierte Verfassung ab und wurde selbst durch die Hessische Verfassung des Volksstaats Hessen von 1919 abgelöst.