Verhältnisvertrag
Vertrag, der das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander regelt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder Korporationsverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse. Verwandt, aber weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV. Paukverhältnisse dagegen betreffen nur die Bereitschaft, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren.