Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
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Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder oder kurz BEMFV bzw. nichtamtlich EmF-Begrenzungsverordnung ist eine bundesdeutsche Verordnung und soll die Details zum Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, sowie zur Amateurfunkverordnung regeln. Die erste BEMFV trat am 28. August 2002 in Kraft und löste die Verfügung 306/1997 der RegTP ab, dessen rechtliche Wirksamkeit angezweifelt wurde. Die bislang einzige Änderung datiert auf den 7. Juli 2005, als die RegTP in BNetzA umbenannt wurde.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder |
Abkürzung: | BEMFV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 9022-11-3 |
Erlassen am: | 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366) |
Inkrafttreten am: | 28. August 2002 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947, 1962) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
4. Juli 2017 (Art. 4 G vom 27. Juni 2017) |
GESTA: | E051 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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