Vertrag
gegenseitige Selbstverpflichtung von zwei oder mehr Parteien / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den privatrechtlichen Vertrag. Siehe auch Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Völkerrechtlicher Vertrag.
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB).[1] Er basiert auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse.