Volkseigener Betrieb
Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Volkseigene Betrieb (offizielle Abkürzung: VEB) war eine bis 30. Juni 1990 bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Die Gründung volkseigener Betriebe erfolgte nach dem Vorbild der Eigentumsform in der Sowjetunion. Infolge der nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung durchgeführten Enteignungen und Verstaatlichungen von Privatunternehmen musste eine geeignete Form gefunden werden. Ab 1948 waren es ökonomische Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterstanden der DDR-Partei- und Staatsführung.