Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern
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Der Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform war eine Abstimmung in Form eines Volksentscheides am 6. September 2015 in Mecklenburg-Vorpommern. Es handelte sich hierbei um den zweiten Volksentscheid und die erste auf ein erfolgreiches Volksbegehren zurückgehende Volksabstimmung in der Geschichte des Landes.
Gerichtet war der Volksentscheid auf die Aufhebung des 2013 beschlossenen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes[1], das unter anderem die Schließung einiger Amtsgerichte vorsah und von Oktober 2014 bis Februar 2017 umgesetzt wurde. Initiiert wurde das Volksbegehren vom Verein Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern und dem Richterbund Mecklenburg-Vorpommern.
Die Initiative scheiterte im Volksentscheid unecht. Für die Aufhebung der Gerichtsstrukturreform stimmten zwar etwa 83 Prozent der Abstimmungsteilnehmer. Das Zustimmungsquorum von einem Drittel aller Stimmberechtigten wurde jedoch nicht erreicht. Nur 19,7 Prozent von etwa 1,3 Mio. Stimmberechtigten stimmten mit „Ja“. Damit ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht angenommen worden. Die Gerichtsstrukturreform wurde daher weiter umgesetzt.