Volksmehr und Ständemehr
Begriffe aus dem schweizerischen Bundesstaatsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Volksmehr und Ständemehr?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Volksmehr (französisch majorité du peuple, italienisch maggioranza del popolo, rätoromanisch maioritad dal pievel) und Ständemehr (französisch majorité des cantons, italienisch maggioranza dei Cantoni, rätoromanisch maioritad dals chantuns) sind Begriffe aus dem schweizerischen Bundesstaatsrecht. Zur Annahme einer Abstimmungsvorlage muss in bestimmten Fällen zusätzlich zu der Mehrheit der Stimmen (Volksmehr) auch die Mehrheit der Stände, d. h. der Kantone (Ständemehr), einer Vorlage zustimmen. Als Standesstimme gilt das Ergebnis der entsprechenden Volksabstimmung in einem Kanton. Es gibt aber keine Abstimmungen, für deren Annahme nur das Ständemehr erforderlich ist. Deswegen unterscheidet man zwischen einfachem Mehr und doppeltem Mehr.