Befähigung zum Richteramt
deutscher Jurist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt (umgangssprachlich auch „Volljurist“ genannt) ist in Deutschland, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) mit der zweiten Staatsprüfung[1] erfolgreich abgeschlossen hat oder ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität ist.[2] Ordentlicher Professor im Sinne des Deutsches Richtergesetzes ist nur der Inhaber von W3-Professuren.[3] Ordentliche Professoren, die das zweite Staatsexamen nicht absolviert haben, sind selten. Beispielhaft sind Luís Greco und Karl Larenz genannt.