Vollzugsordnung für den Funkdienst
regelt international im Rahmen des Völkerrechts Funkdienste und die Funkfrequenznutzung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst, kurz VO Funk (Deutschland) bzw. das Radioreglement (Schweiz) (englisch Radio Regulations, RR) regelt im Völkerrecht die Funkdienste und die Nutzung von Funkfrequenzen. Es ist der Anhang zur Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). In Übereinstimmung mit der Konstitution und Konvention der ITU und mit der Internationalen Fernmeldeordnung (ITR) der ITU gehört diese ITU-Vollzugsordnung zu den grundlegenden Dokumenten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Vollzugsordnung für den Funkdienst (Deutschland, Schweiz bis 2012) Radioreglement (Schweiz seit 2012) |
Voller Titel: | Vollzugsordnung für den Funkdienst der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion |
Typ: | völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Geltungsbereich: | international |
Abkürzung: | VO Funk |
Vertragsstaaten: | ca. 200 |
Verkündungstag: | 2012 |
Deutsche Fassung: | keine |
Die ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst umfasst und regelt den Teil der zugewiesenen Frequenzen des elektromagnetischen Spektrums (auch Hochfrequenzspektrum) von 8 kHz bis 275 GHz.