Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaftaus Wikipedia, der freien encyclopedia Als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft wird in Bayern, Thüringen und Sachsen der Leiter der Verwaltung einer Verwaltungsgemeinschaft von mehreren Gemeinden bezeichnet.
Als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft wird in Bayern, Thüringen und Sachsen der Leiter der Verwaltung einer Verwaltungsgemeinschaft von mehreren Gemeinden bezeichnet.