Zahnärztekammer
die Selbstverwaltung der Zahnärzte in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Zahnärztekammern sind die Selbstverwaltungen der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert. Zahnärztekammern sind Berufsständische Körperschaften. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.[1]
Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärzte in Deutschland zwingend. Die Mitgliedschaft ruht bei Ruhen der Approbation und bei Anordnung des Verbots, den ärztlichen Beruf auszuüben (§ 70 Strafgesetzbuch – StGB).[2]