Zugriffsrecht
beschreiben Regeln der administrativen Zugriffskontrolle von Teilnehmern der elektronischen Datenverarbeitung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Zugriffsrechte – oder auch Ausführungsrechte – bezeichnen in der EDV die Regeln der administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (z. B. Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen, durch die festgelegt wird, welche Benutzer welche Dateien und Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder eben auch ausführen dürfen.