Zuwendung
im deutschen Haushaltsrecht (freiwillige) Leistungen von Bund bzw. Länder, die an Stellen zufließen, die außerhalb ihrer ihrer Verwaltungen angesiedelt sind / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel bezieht sich auf einen deutschen haushaltsrechtlichen Begriff. Weitere Bedeutungen unter Zuwendung (Begriffsklärung).
Unter Zuwendungen versteht man im deutschen Haushaltsrecht (freiwillige) Leistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke.