Antragsrecht
Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung (Deutschland) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.