Chemiewaffenkonvention
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Die Chemiewaffenkonvention (kurz CWK; auch Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ, CWC) ist ein internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, das Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen verbietet. Die Langbezeichnung lautet Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen. Manchmal wird die Konvention auch kürzer als Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen bezeichnet. Es trat am 29. April 1997 in Kraft.
Schnelle Fakten Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen ...
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen | |
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Kurztitel: | Chemiewaffenkonvention |
Titel (engl.): | Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on their Destruction |
Abkürzung: | CWK |
Datum: | 3. September 1992 |
Inkrafttreten: | 29. April 1997 |
Fundstelle: | UN-Dok 24 |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Waffenkontrollvertrag |
Unterzeichnung: | 65 Staaten |
Ratifikation: | 193 Staaten |
Deutschland: | 12. August 1994[1] |
Österreich: | 17. August 1995[2] |
Schweiz: | 10. März 1995[3] |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
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