Gericht der Europäischen Union
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Dieser Artikel behandelt den früher Gericht Erster Instanz genannten Gerichtshof, zum gesamten Gerichtssystem siehe Gerichtshof der Europäischen Union, zur obersten gerichtlichen Instanz siehe Europäischer Gerichtshof, zu anderen Gerichten siehe Fachgericht (EU).
Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist und gemeinsam mit diesem den Gerichtshof der Europäischen Union bildet. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht.[1]
Schnelle Fakten Gericht der Europäischen Union — EuG —, Staatliche Ebene ...
Gericht der Europäischen Union — EuG — | |
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Staatliche Ebene | Europäische Union |
Stellung | Supranationales judikatives Organ (und Teil des politischen Systems der EU) |
Gründung | 1988 |
Hauptsitz | Luxemburg (Stadt) Luxemburg Luxemburg |
Vorsitz | Marc van der Woude seit 2019 Niederlande Niederlande |
Website | curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033 |
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Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes[2] geschaffen und hat seinen Sitz in Luxemburg.