Heilberuf
Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt. Hierzu zählten oder zählen etwa Bader, Psychotherapeut, Arzt und Notfallsanitäter.
Für die Reglementierung der Heilkunde (ausgeübt von Heilkundigen) bedeutende Heilberufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Rechtsnormen wurden seit dem Mittelalter[1] erlassen (Sizilien 1140 und 1240, Augsburg 1582, Hessen 1616, Preußen 1685, 1725, 1825 und 1852, Norddeutscher Bund 1869, Deutsches Reich 1883, 1935, 1937 und 1939, Bundesrepublik Deutschland 1953, 1961, 1970 und 1998).[2]
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