Liste der Städte und Gemeinden mit Namenszusatz in Nordrhein-Westfalen
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Die Liste der Städte und Gemeinden mit Namenszusatz in Nordrhein-Westfalen enthält Kommunen, denen gemäß § 13 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen oder gemäß § 12 Abs. 2 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen das Führen eines Namenszusatzes durch das für Kommunales zuständige Ministerium auf Antrag genehmigt wurde.
Im Oktober 2011 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Gemeindeordnung und die Kreisordnung anzupassen, so dass nun amtliche Bezeichnungen erlaubt sind, die auf die Geschichte oder heutige Bedeutung von Gemeinden und Kreisen hinweisen. Mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder können die Räte und Kreistage eine Bezeichnung bestimmen und beim Ministerium des Innern beantragen. Nach der Genehmigung gilt der Zusatz als amtliche Bezeichnung, ist in der Hauptsatzung aufzuführen und muss im offiziellen Schriftverkehr geführt werden. Die Anpassung von Ortseingangstafeln ist optional.
- Stand: 31. Dezember 2022