Salzgitter-Gesetz
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Die Verordnung über Gebietsbereinigungen im Raume der Hermann-Göring-Werke Salzgitter (auch Salzgitter-Gesetz genannt) vom 25. Juni 1941[1] war eine Verordnung des Reichsministeriums des Innern zur territorialen Neuordnung der Grenzen der Freistaaten Braunschweig und Preußen im Zuge der vom NS-Regime betriebenen Gleichschaltung, Flurbereinigung und Wirtschaftsförderung. Ziel war es, neben der territorialen Arrondierung Mitteldeutschlands die Voraussetzung für den Ausbau der Reichswerke Hermann Göring und Schaffung des Stadtkreises Watenstedt–Salzgitter zu schaffen. Die Verordnung betraf die preußischen Provinzen Hannover und Sachsen sowie das Land Braunschweig. Es basierte auf Artikel 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934.[2] Sie wurde vom Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ausgefertigt und trat am 1. August 1941 in Kraft. Am 1. April 1942 verfügte der Reichsstatthalter von Anhalt und Braunschweig, Rudolf Jordan, die Gründung der Stadt Watenstedt–Salzgitter.[3]