Satzung (Privatrecht)
schriftlich niedergelegte Ordnung einer juristischen Privatperson / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Satzung ist bzw. die Statuten sind im Privatrecht die durch Rechtsgeschäft begründete Verfassung (Grundordnung) einer juristischen Person des Privatrechts, insbesondere von Vereinen, je nach Rechtskreis auch Stiftungen und Aktiengesellschaften mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen oder unterworfenen Personen. Sie beruht zumeist auf einem Vertrag der Gründer der juristischen Person und kann durch nachträglichen Beschluss geändert werden. In der Regel schreibt das Gesetz für Satzungen einen bestimmten Mindestinhalt vor.[1] Abhängig von der Rechtsform der juristischen Person kann die Satzung formbedürftig sein.
Während in Deutschland die Bezeichnung Satzungen üblich ist, ist im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht die Bezeichnung Statuten gebräuchlich.