Strafvollzugsrecht (Türkei)
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Der Strafvollzug in der Türkei wird durch das türkische Strafvollzugsgesetz[1] (tStVollzG) und darauf aufbauende Vorschriften, insbesondere die Strafvollzugsordnung[2] (tStVollzO), geregelt. Der Strafvollzug erfolgt in geschlossenen und offenen Haftanstalten, wobei bei ersteren eine Unterteilung in ordentliche und Hochsicherheitsgefängnisse stattfindet.