Sächsischer Landtag
Volksvertretung des Freistaates Sachsen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Sächsische Landtag (obersorbisch Sakski krajny sejm) ist das Landesparlament des Freistaates Sachsen. Er hat seinen Sitz im gleichnamigen Gebäude im Zentrum der Landeshauptstadt Dresden. Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt. Der Landtag ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle von Staatsregierung und Verwaltung, die Bestimmung des Haushalts sowie verschiedene Wahlen. Das Parlament wählt unter anderem den Ministerpräsidenten, die Landesverfassungsrichter, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, das Präsidium sowie den Sächsischen Ausländerbeauftragten und den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Er wird in der Regel aus 120 Abgeordneten gebildet.
Sächsischer Landtag Sakski krajny sejm | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Sächsischer Landtag in Dresden |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 27. Oktober 1990[1] |
Abgeordnete: | 119 (7. Wahlperiode) |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 1. September 2019 |
Nächste Wahl: | 1. September 2024 |
Vorsitz: | Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) Landtagsvizepräsidenten Andrea Dombois (CDU) André Wendt (AfD) Luise Neuhaus-Wartenberg (Die Linke) |
Sitzverteilung: | Regierung (66)
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Website | |
www.landtag.sachsen.de | |
Außenansicht des Sächsischen Landtages | |
Vorgänger des heutigen Landtags waren die ab dem 15. Jahrhundert zusammengetretenen sächsischen Landstände, an deren Stelle von 1831 bis 1918 der Landtag in der Zeit des Königreichs Sachsen existierte. Nach der Novemberrevolution ging daraus 1919 die Sächsische Volkskammer hervor, die 1920 erneut zum Landtag (während der Weimarer Republik) wurde. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes (30. Januar 1933) gab es zwei Gleichschaltungsgesetze: das Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 und das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 beraubte die Länder ihrer politischen Selbständigkeit. Das Gesetz vom 31. März ermächtigte die Landesregierungen, selber Gesetze zu erlassen, auch solche, die gegen die jeweilige Landesverfassung verstießen. Von 1946 bis zur Bildung der Bezirke in der DDR im Jahr 1952 gab es erneut ein Landesparlament Sachsens. In seiner heutigen Form existiert der Sächsische Landtag seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990 und der Neubildung des Freistaats.