Übergabe (Sachenrecht)
Einräumung des unmittelbaren Besitzes an einer Sache vom bisherigen an den neuen Besitzer (Deutschland) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.