Besitz (Deutschland)
tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache nach deutschem Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).[1] In Abgrenzung zum Eigentum meint der Besitz im juristischen Sinne die tatsächliche Innehabung einer Sache, während das Eigentum ein Recht an einer Sache begründet.