Abbildungsmaßstab
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Der Abbildungsmaßstab (Formelzeichen [1]), kurz oft Maßstab genannt, ist definiert als das Verhältnis zwischen der Bildgröße der optischen Abbildung eines Gegenstandes und dessen realer Objektgröße oder Dinggröße. Alternativ kann der Abbildungsmaßstab auch über das Verhältnis von Bildweite zur Objektweite bestimmt werden:
Für oder für ist es oft üblich, den Betrag des Abbildungsmaßstabs als das Verhältnis 1:y beziehungsweise y':1 anzugeben. Ist der Abbildungsmaßstab größer als 1 (in der Reproduktionstechnik meist als 100 % angegeben[3]) spricht man von Vergrößerung, bei von Verkleinerung.
- Ein Abbildungsmaßstab mit dem Betrag 1 (bzw. 100 %) sagt aus, dass der Gegenstand und seine Abbildung gleich groß sind.
- Ein Abbildungsmaßstab mit dem Betrag 0,5 (bzw. 50 %) sagt aus, dass der Gegenstand doppelt so groß ist wie seine Abbildung.
- Ein Abbildungsmaßstab mit dem Betrag 2 (bzw. 200 %) sagt aus, dass die Abbildung doppelt so groß ist wie der Gegenstand.