Amt (Kommunalrecht)
interkommunale Kooperationen in einigen deutschen Ländern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Größere Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben, nennt man amtsfrei. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.
Es existieren 83 Ämter in Schleswig-Holstein (Stand Juni 2023[1]), 76 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern (Stand Februar 2023[2]) sowie 50 Ämter in Brandenburg (Stand April 2022[3]). Bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreformen 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland und 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es auch dort Ämter.