Amtspflicht
Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Amtspflicht?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Amtspflicht bezeichnet in Deutschland die Pflicht einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Person (Beamter, Soldat, Richter) gegenüber einem Dritten, die sich aus seinem Amt bzw. seiner Rechtsstellung dem Dritten gegenüber ergibt sowie die Pflichten von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z. B. Mitglieder der Verfassungsorgane). Weiterhin werden auch die Pflichten von Notaren, Notarassessoren und Mitgliedern eines Anwaltsgerichtes als Amtspflichten bezeichnet. Die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn sind hingegen Dienstpflichten.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.