Arbeitnehmererfindung
Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, der Arbeitnehmer dagegen lediglich einen ausgleichenden Anspruch auf Vergütung. Besondere Bestimmungen gelten auch nach Abschaffung des sog. Hochschullehrerprivilegs für die Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten. Im Gesetz ist auch die Behandlung von solchen schöpferischen Leistungen von Arbeitnehmern geregelt, die nicht durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster schützbar oder anderweitig schutzrechtsfähig sind, aber die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens verbessern („technische Verbesserungsvorschläge“).
Die gesetzliche Regulierung von Arbeitnehmererfindungen ist notwendig, da hier zwei Interessen kollidieren, nämlich das Arbeitsrecht, nach dem das Ergebnis der Arbeit des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zusteht, und das Recht des geistigen Eigentums, welches entsprechend dem so genannten „Erfinderprinzip“ die Rechte an einer Erfindung beim Erfinder ansiedelt.
International existieren in den meisten Industriestaaten vergleichbare Gesetze, welche die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln, mit teils ähnlichen (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden)[1], teils aber völlig abweichenden Ergebnissen.[2]