Auslandsvertretung
dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Auslandsvertretungen (auch Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen eines Staates im Ausland bei einer fremden Macht oder bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen (z. B. bei internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen). Nicht zu den Auslandsvertretungen zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden.