Internationale Organisation (Völkerrecht)
Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Internationale Organisation[1] oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Im Jahr 2006 waren weltweit etwa 38.000 Organisationen tätig, jährlich kommen ca. 1.200 neue hinzu.[2] Prominente Beispiele sind die Vereinten Nationen und die Europäische Union.
Von den internationalen bzw. zwischenstaatlichen Organisationen im Sinne des Völkerrechts sind die internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGO) abzugrenzen, die in den Sozialwissenschaften ebenfalls als Internationale Organisationen bezeichnet werden. Im Unterschied zu den IGOs besteht hier nur ein Zusammenschluss nationaler Vereine, nicht von Staaten.