Bergschreiber
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Der Bergschreiber war Beamter des Bergamtes und in seiner Funktion der Protokoll- oder Buchführer (lat. Actuarius) des Berggerichts.[1] Er musste über alle Dinge, die vor dem Berggericht verhandelt wurden, Protokoll führen.[2] Seine Stellung war vergleichbar mit dem des Protokollführers bei einem Zivilamt.[3]