Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1927 bis 1934
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Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1927 bis 1934 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während der Weimarer Republik, wie sie durch die Neufassung der Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927 festgelegt worden sind. Diese Verordnung war der letzte Vorläufer der erstmals in der Fassung von 1934 „Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (RStVO)“ genannten Gesetzesvorlage. Die Verordnung über Warnungstafeln trat am 1. September 1927 in Kraft. Gleichzeitig verlor die 1925 beschlossene Verordnung, welche die Verkehrszeichen aus dem Reichsgesetzblatt von 1910 bestätigt hatte, ihre Gültigkeit. Die dort festgelegten Verkehrszeichen blieben noch bis zum 31. Dezember 1930 zulässig.[1] Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923 blieb hingegen weiterhin gültig.
Die Verordnung von 1927 war eine knappe, vollständige Neufassung, die nochmals 1932 ergänzt wurde.[2] Ein wesentliches Anliegen der Verordnung von 1927 war es, in Bezug auf die veränderten internationalen Richtlinien für Verkehrszeichen auf dem neuesten Stand zu bleiben.[3] Die Ergänzung von 1932 konzentrierte sich auf die Beschilderung an den Eisenbahnübergängen. Grund für die Neukonzeption der Zeichen war der stetige, teilweise sprunghafte Anstieg des Automobilverkehrs, die mit der Abnahme der Pferdewagen einher ging. Außerdem stellte die anhaltende Erhöhung der mittleren Reisegeschwindigkeit durch neu zugelassene Kraftwagen die lokalen Polizeibehörden vor immer neue Aufgaben. Hierdurch kam es zu einem Wildwuchs an örtlichen Polizeiverordnungen und Bekanntmachungen, die es ortsfremden Kraftfahrern fast unmöglich machten, einen ihnen unbekannten Ort straffrei zu durchfahren. Bei der Vereinheitlichung der vielen lokal gültigen Verkehrsschilder hatten die Macher die USA im Blickfeld. Hier gab es bereits einheitliche Verkehrszeichen. Die bisherigen drei Arten an Verkehrszeichen, die bisher bereits in Deutschland gültig waren – die internationalen Warnungstafeln, die Tafeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und die Sperrschilder – wurden als zu wenig flexibel für die jeweils individuell notwendigen Einsatzorte angesehen. Außerdem hatten Kraftfahrer mit den rechteckigen und quadratischen Tafeln die Schwierigkeit, diese sicher zu erkennen, da ihre unspezifische Form Verwechslungen mit Reklametafeln aller Art nach sich zog.[4]