Bundesgesetz über die Stempelabgaben
Schweizerische Steuer auf den Wertpapierhandel / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Bundesgesetz über die Stempelabgaben?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Die Schweizerische Eidgenossenschaft erhebt basierend auf dem Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG) sogenannte Stempelsteuern, eine Form einer Rechtsverkehrsteuer, auf die Emission und den Handel mit Wertpapieren. Namentlich wird einerseits die sogenannte Emissionsabgabe auf die Emission von Wertpapieren wie Aktien erhoben. Seit 1. März 2012 wird sie nicht mehr auf die Emission von Obligationen und Geldmarktpapieren erhoben, die im Rahmen eines gesetzgeberischen Ansatzes zur Lösung der Too-big-to-fail-Problematik von der Besteuerung ausgenommen wurden. Zum anderen wird die sogenannte Umsatzabgabe auf den Handel mit Wertpapieren wie Aktien und Obligationen erhoben, sofern ein Effektenhändler als Vertragspartei oder als Vermittler am Geschäft beteiligt ist. Es handelt sich also um eine Form der Börsenumsatzsteuer. Allerdings kennt das Gesetz eine Vielzahl von Ausnahmen betreffend der Person der Steuerpflichtigen, insbesondere sind gewerbsmässige Wertschriftenhändler von der Steuerpflicht ausgenommen. Zuletzt wird eine Abgabe auf Versicherungsprämien erhoben. Diese müssen dem Bund unter Aufsicht gestellte Versicherer bei Abschluss einer Versicherung und inländische Versicherungsnehmer, die eine Versicherung mit einem ausländischen Versicherer abgeschlossen haben, zahlen. Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ist in der Verordnung vom 3. Dezember 1973 über die Stempelabgaben (StV) näher umschrieben. Die Einnahmen aus den Stempelabgaben betrugen im Jahr 2010 rund 2,8 Mrd. Franken und machten damit etwa 4,5 % der Steuereinnahmen des Bundes aus.
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben |
Kurztitel: | Stempelabgabengesetz |
Abkürzung: | StG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz, Liechtenstein[1] |
Rechtsmaterie: | Privatrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
641.10 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 27. Juni 1973 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1974 |
Letzte Änderung durch: | AS 2012 811 (PDF; 144 kB) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. März 2012 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |