Burgfrieden
Vertrag innerhalb einer Burgerbengemeinschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Burgfrieden (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der Ausdruck Burgfrieden (mhd. burcvride ‚vertraglicher Friede innerhalb der Erbengemeinschaft einer Burg‘[1]) bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus ummauerter Stätten (Städte oder Burgen), in deren Bereich Hausrecht und Strafgewalt des Burgherren galten sowie Fehden und Friedensbruch bei rigorosen Strafen verboten waren.[2][3] In Bayern bezeichnete man als Burgfrieden den Hoheits-, Schutz-, Markt- und Gerichtsbezirk der Städte und Märkte.[4]