Bürgerrecht
Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Rechte eines Bürgers gegenüber dem Staat; zur Schweizer Staatsangehörigkeit siehe Schweizer Bürgerrecht; zum Bürgerlichen Recht siehe Privatrecht.
Die Bürgerrechte sind die Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen. In der Europäischen Union (EU) sind diese als kleiner Teil der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Art. 39–46 definiert: Wahlrecht auf EU- und kommunaler Ebene, Recht auf eine gute Verwaltung, Recht auf Zugang zu Dokumentationen, Bürgerbeauftragte, Petitionsrecht, Freizügigkeit und diplomatischer Schutz.[1][2]