Dienstlicher Verweis
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Ein dienstlicher Verweis ist im Arbeitsrecht oder Beamtenrecht eine disziplinarrechtliche Maßnahme des Arbeitgebers oder Dienstherrn gegenüber Arbeitnehmern oder Beamten in Schriftform.
Ein dienstlicher Verweis ist im Arbeitsrecht oder Beamtenrecht eine disziplinarrechtliche Maßnahme des Arbeitgebers oder Dienstherrn gegenüber Arbeitnehmern oder Beamten in Schriftform.