Domkapitel
Leitungskörperschaft einer Bischofskirche / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Domkapitel von mittelhochdeutsch kapitel (Zusammenkunft, feierliche Versammlung), auch als Kathedralkapitel oder Domstift bezeichnet, ist die Leitungskörperschaft einer Bischofskirche in administrativen und liturgischen Fragen.[1] Im modernen kanonischen Recht sind es die Geistlichen, zu deren Aufgaben die administrative und liturgische Leitung der Kathedralkirche gehören.[2] Die in ein Kapitel gewählten Geistlichen heißen Kapitulare oder Domherren. Wenn die Bischofskirche zugleich Metropolitansitz ist, lautet die Bezeichnung Metropolitankapitel; an einer Stiftskirche (Kollegiatkirche) ist die entsprechende Bezeichnung Stiftskapitel (Kollegiatkapitel). Als Domkapitel wird auch das Mensalgut (die Pfründe) der Domkapitulare als Körperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.[3]