Erbpacht
in Deutschland abgeschaffte Form der agrarischen Nutzung von Grundbesitz / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel beschreibt eine 1947 in Deutschland abgeschaffte Form des Grundbesitzes. Der Begriff ist nicht identisch mit dem Erbbaurecht.
Die Erbpacht[Anm. 1] war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Sie ist in Deutschland heute abgeschafft. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gemäß Art. 63 EGBGB nur landesrechtlich (vor allem in Mecklenburg und Schleswig-Holstein) beschränkt zulässig. Das Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. X verbot sie 1947 unter Aufhebung des Art. 63 EGBGB ganz.
Heute gibt es das Erbbaurecht, das im Baurecht mit der Erbpacht vergleichbar ist.