Eingriffsermächtigung
Art von Rechtsnorm / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit der Ermächtigung zu Grundrechtseingriffen; zu Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen siehe Verordnungsermächtigung.
Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw. die Justiz verfassungsrechtlich rechtfertigen soll. Steht die Einschränkbarkeit eines Grundrechts unter Gesetzesvorbehalt, darf das Grundrecht nur durch (formelles) Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes (Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Urteil) eingeschränkt werden.[1]
Eine staatliche Maßnahme, die ohne gesetzliche Rechtsgrundlage in Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt eingreift, ist verfassungswidrig.