Fahrradmitnahme
Beförderung eines unverpackten Fahrrades als selbst verladenes Gepäckstück in öffentlichen Verkehrsmitteln / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Von Fahrradmitnahme, Fahrradbeförderung, Fahrradtransport beziehungsweise in der Schweiz Veloselbstverlad, spricht man, wenn es um den Transport eines unverpackten Fahrrades als selbst verladenes Gepäckstück mit öffentlichen Verkehrsmitteln geht. Steht dafür ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung spricht man vom Fahrradwagen.
Gemäß EU-Verordnung 2021/782, Art. 6, Abs. (4) muss durch EVU im Rahmen von Fahrzeugneubeschaffungen eine „angemessene Anzahl“ Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Die Mindestanzahl bei Neufahrzeugen beträgt vier Fahrradstellplätze je Zugbildung.[1]
Durch die Kombination von Individual- und öffentlichem Verkehr lassen sich auch per Fahrrad verhältnismäßig einfach größere Entfernungen zurücklegen. Eine Anfahrt per Rad zur Haltestelle, dann Fahrradmitnahme und anschließend Weiterfahrt per Rad erhöht die Nutzungsmöglichkeiten und Auslastung von ÖPNV-Angeboten. Für den Fahrradtourismus ist die Fahrradmitnahme von besonderer Bedeutung, da man bei einer Radtour nicht an den Startpunkt zurückfahren muss. Üblicherweise müssen für die Fahrradmitnahme spezielle Fahrradkarten erworben werden.