Fall Fritz Hanke
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Im Fall Fritz Hanke wurde am 11. Oktober 1963 das erste und für etwa zehn Jahre einzige bundesdeutsche Urteil in einem Prozess gegen einen Schützen an der innerdeutschen Grenze gesprochen.[1]
Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im Februar 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach wenigen Wochen in Freiheit wegen versuchten Totschlags verhaftet wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte,[2] galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen.[3]
Nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung kam es von 1991 bis 2004 zu einer Reihe von Gerichtsprozessen, für die sich der Begriff Mauerschützenprozesse etablierte.