Feiertage im Deutschen Reich 1933–1945
Ostern 1937 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage waren im NS-Staat neben den Sonntagen, alle Tage, die im Gesetz über die Feiertage erwähnt wurden. Das Gesetz trat am 27. Februar 1934 in Kraft. Damit wurden erstmals alle Feiertage in einem Reichsgesetz geregelt.[1] Bis dahin oblag die Einführung von Feiertagen den Ländern und Freistaaten. So waren die kirchlichen Feiertage Neujahrstag, Ostermontag, Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag sowie der erste und der zweite Weihnachtstag bereits im gesamten Reich Feiertage.[1] Das Gesetz wurde durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 in Landesrecht umgewandelt, die Bundesländer haben es dann aufgehoben oder ersetzt.[2]