Fraktion (Bundestag)
Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind Zusammenschlüsse von mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GoBT). Sie stellen zentrale Handlungseinheiten des Bundestages dar[1] und sind das politische Gliederungsprinzip für dessen Arbeit.[2]